Die Autoversicherung / AC 2011
Bei der KFZ Versicherung muss man grundsätzlich in zwei Dinge unterscheiden. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz muss man für den Fall Vorsorge treffen,
wenn man jemand anderem einen Schaden durch die Benutzung des KFZ zufügt. Bei dieser Pflichtversicherung handelt es sich um die KFZ Haftpflicht.
Schäden am eigenen Fahrzeug kann man ebenfalls absichern in Form einer Fahrzeugteilversicherung (sog. Teilkasko) oder einer Fahrzeugvollversicherung
(Vollkasko). Die KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Sie beschäftigt sich mit Schäden, die man mit dem eigenen KFZ anderen zufügt.
Berechtigte Ansprüche (Volksmund: verschuldet) gleicht sie aus, unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab (passive Rechtschutzfunktion). Je mehr Jahre man
unfallfrei fährt, um so günstiger gestaltet sich der Beitrag (Schadenfreiheitsrabatt).
Eine Fahrzeugteilversicherung deckt Schäden am eigenen KFZ aufgrund Feuer, Diebstahl, Wasser (Überschwemmung), Sturm, Hagel. Der Abschluss solch einer
Versicherung ist freiwillig und Eigenbehalte im Schadenfall (Selbstbeteiligung) kann vereinbart werden. Die Fahrzeugvollversicherung deckt hingegen
auch eigen verschuldete Schäden am KFZ ab und beschränkt sich nicht nur auf die Gefahren der Teilversicherung. Auch hier kann ein Selbstbehalt
vereinbart werden. Die Vollversicherung umschliesst eine Fahrzeugteilversicherung. Für die Vollkasko existieren ebenfalls Schadenfreiheitsklassen.
Im Zuge des KFZ-Geschäftes bieten viele Gesellschaften andere Produkte als Ergänzung an. Insbesondere sei hier die Verkehrsrechtschutz-Version genannt
oder die Absicherung der Insassen gegen Unfall (Insassen-Unfallversicherung). Eine Verkehrsrechtschutzversicherung sollte nach Möglichkeit
abgeschlossen werden, wenn es der Geldbeutel erlaubt. Erleidet man einen Unfall und will eigene Ansprüche durchsetzen, so tritt die
Verkehrsrechtschutz ein und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Ein anderes Beispiel kann gegeben sein, wenn Streitigkeiten mit einer
Werkstatt bestehen.
Fazit: Die KFZ Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und damit ein Muss. Dies ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Ohne
Nachweis einer Haftpflichtversicherung kann ein KFZ nicht angemeldet werden. Die Fahrzeugversicherung (Kasko) sollte nach Alter und
Erhaltungszustand des KFZ ausgewählt werden. Dies bezieht sich auf die Frage, ob man eine Voll- oder Teilversicherung abschliesst.
Ebenso geht es hierbei darum, ob und in welcher Höhe man eine Selbstbeteiligung abschliesst.
Tips:
Die KFZ Sparte ist die "Kampfsparte" der Versicherungen, was einen harten Wettbewerb ergibt. Gerade von daher ist es wichtig die Anbieter
und ihre Angebote zu vergleichen. Die KFZ Versicherung wird auch als sogenannte "Einstiegssparte" bezeichnet. Dies bedeutet, dass junge
Leute zunächst ihr KFZ bei einer Gesellschaft versichern und oft mit steigendem Lebensstandard dem betreffenden Versicherer treu bleiben.
Zu beachten ist auch, dass Rabatte und Nachlässe gewährt werden, wenn man bei dem betreffenden KFZ Versicherer weitere Verträge unterhält.
Zudem bieten die Versicherer eine ganze Reihe weiterer Rabatte an, die sich günstig auf den Beitrag auswirken (Wenigfahrer, Garagenfahrzeug,
Partnertarif, etc.). Also: Gezieltes Vergleichen kann eine Menge Geld sparen. Moneyblitz.de, denn es ist Ihr Geld!
Damals in Ostpreussen.......
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