Strom, Berufsunfähigkeit und Versicherungen vergleichen
Home Geldanlage Strompreise Berufsunfähigkeit Geldautomaten Versicherungsvergleich

 Hauskredit
 PKV Vergleich
 Darlehen berechnen

Eine Krankheit trägt Kosten mit sich!


Eine Erkrankung, oder gegebenenfalls eine Mutterschaft, oder ein Krankenhausaufenthalt, kann die Geldbörse oft, ziemlich belasten. Die Kosten, bei einer Operation können manchmal bis zum Bankrott führen. Die medizinischen Nachkosten belasten nicht nur den erkrankten, sonder auch seine Familie. Wenn eine schwere Erkrankung der Fall ist, kann es sich schnell um das ganze Vermögen einer Familie handeln, dass zur Genesung verbraucht worden ist.

Für diesen Fall, und wegen der Menschenrechtlichen Fragen, wurde die gesetzliche Krankenkasse gegründet. Jeder Mensch hat das Recht, auf eine ärztliche Behandlung. (Selbst wenn er zahlungsunfähig ist…) Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die minimalen Kosten einer Behandlung, jedoch bietet sie (da Sie für die Massen erdacht wurde), keinen Service, der das Individuum anspricht, sondern deckt eher eine Kollektion der Risiken ab, die unbedingt ärztliche Behandlung benötigen. Die persönlichen Wünsche werden nicht beachtet, wenn es um Tarife und beanspruchte Leistungen geht. Die Möglichkeiten zum Tarifwechsel und zum sparen, sind begrenzt.

Als Alternative zu dieser unflexiblen Art der Krankenversicherung wurde die private Krankenversicherung erdacht. Sie bietet denselben Schutz wie die GKV, und beinhaltet dazu noch Leistungen, die bei der GKV nicht mit eingeschlossen sind (zb. Zahnersatz). Die Prämien sind zwar im Normalfall höher als bei der GKV, jedoch bieten die Versicherungsgesellschaften dafür, die Möglichkeit, der persönlichen Erstellung der Liste der beanspruchbaren Leistungen, und somit kann man (falls man einige Risiken nicht mitversichert) Einiges im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung sparen.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung, sind exklusiver und der Person besser abgestimmt, und bieten somit die bessere Alternative zu der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch sind sie nicht immer billiger. (daher auch der Exklusive Status…)

Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sind grundsätzlich maßgebliche Einschnitte in die Versicherungsbedingungen, beispielsweise in der Form, dass es zu deutlichen Beitragserhöhungen bei gleichbleibenden Leistungen oder zu deutlichen Kürzungen der Leistungen bei gleichbleibender Beitragshöhe kommt. Möchte der Versicherungsnehmer von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, muss die fristlose Kündigung innerhalb der vertraglich vorgegebenen Frist nach Bekannt werden des ausschlaggebenden Grundes ausgesprochen werden, wirksam wird die Kündigung zu dem Termin, an dem auch die Vertragsänderungen in Kraft treten. Insgesamt gilt hierbei allerdings der Hinweis, dass die Mitgliedschaft in einer PKV erst dann gekündigt werden sollte, wenn die Aufnahme der neuen Versicherung sichergestellt ist. Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen ist auf diese Weise der Versicherungsschutz durchgehend gegeben und die Mitgliedschaft in der bisherigen PKV geht nahtlos in die neue Versicherung über. Zum anderen besteht für die PKV, im Gegensatz etwa zur gesetzlichen Krankenversicherung, nicht die Verpflichtung, eine verbindliche Zusage für jeden Antrag in der vorliegenden Form zu erteilen.